Solvency II Update

Auf Grundlage des technischen Rats der EIOPA nahm die Europäische Kommission am 8.3.2019 in verschiedenen Bereichen Änderungen an der Solvency II-Verordnung vor. Für die Kapitalanlage relevant ist insbesondere die Reduktion der Kapitalbelastung für qualifizierte Anlagen in langfristigen Aktien, nicht-börsennotierten Aktien und Anleihen ohne Rating.

Zusammenfassung

Nicht-börsennotierte Aktien

Bestimmte Anlagen in nicht-börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten können nun als Typ-1-Aktien betrachtet werden, was eine geringere Kapitalbelastung von 39% gegenüber 49% bei Typ-2-Aktien ermöglicht. Neben einer Reihe von qualitativen und Diversifikationsbedingungen muss das qualifizierte Portfolio im Durchschnitt einen niedrigen Beta-Koeffizienten aufweisen. Da es für nicht-börsennotierte Aktien nicht möglich ist, das Beta auf Basis beobachteter Renditen zu berechnen, definiert die Europäische Kommission eine Formel zur Approximation des Beta auf Basis bestimmter Finanzkennzahlen. Die neuen Bestimmungen sind hauptsächlich für direkte Private-Equity-Investitionen relevant, während viele Investitionen über Fonds bereits einer Typ-1-Eigenkapitalbelastung unterliegen können.

Langfristige Aktienanlagen

Langfristige Anlagen in Aktien mit einer durchschnittlichen Haltedauer von mehr als 5 Jahren können von der gleichen Kapitalbelastung profitieren wie strategische Beteiligungen, vorausgesetzt spezifische Kriterien bezüglich Asset-Liability- und Risikomanagement sind erfüllt. Langfristige Aktienanlagen und strategische Beteiligungen unterliegen einer günstigeren Kapitalbelastung von 22% ohne asymmetrische Anpassung. Allerdings muss ein langfristiges Aktienportfolio einem vordefinierten Pool an Versicherungsverpflichtungen zugeordnet werden und diese Zuordnung muss über die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeiten bestehen. Dies kann die Anwendbarkeit auf eine kleinere Gruppe von Versicherern einschränken. So können langfristige Aktienanlagen vor allem für Versicherer in Großbritannien oder Spanien, die bereits die Matching-Anpassung nutzen, interessant sein, oder auch für Versicherer in Frankreich, wo die Verbindlichkeitsstruktur häufiger die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Das Konzept der langfristigen Aktienanlagen ähnelt sehr stark dem bereits existierenden durationsbasierten Aktienrisikosubmodul.

Anleihen ohne Rating

Anleihen und Darlehen ohne Rating aber mit nachgewiesener Qualität können der Bonitätsstufe (Credit Quality Step oder CQS) 2 oder 3 zugeordnet werden. Dies entspricht einem Rating von A beziehungsweise BBB. Qualifiziert sich eine Anleihe oder ein Darlehen kann der Spread-SCR dieser Instrumente um bis zu 20 Prozentpunkte sinken. Für die Qualifizierung gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste basiert auf einer internen Bonitätsprüfung unter Berücksichtigung qualitativer und quantitativer Faktoren. Diese interne Bonitätsprüfung ist ein komplexer Prozess, der einen erheblichen Aufwand seitens des Versicherers erfordern kann. Der alternative Weg ist ein Co-Investment mit einer Bank, wobei die Bank dem Versicherer ausreichend Informationen über die Kreditqualität und die Methodik ihrer Bonitätsprüfung zur Verfügung stellen muss. Wir halten dies jedoch für eine Herausforderung, da viele Banken wahrscheinlich nicht bereit sind, diese Art von Informationen weiterzugeben.

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