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Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS

Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten und WhatsApp-Gruppen zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.

Vor dem Hintergrund der Erhöhung des Eintrittsalters in die gesetzliche Rente auf nunmehr 67 Jahre, des Wegfalls der staatlichen Subventionierung der Altersteilzeit, des Fachkräftemangel sowie hoher Personalkosten kann das Angebot und die Einführung von Zeitwertkonten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorteilhaft sein.

Hohe Flexibilität

Vorruhestand und Freistellungen individuell gestalten

Modulare Umsetzung

Potenzial für bestehende oder neue Zeitwertkontenkonzepte

Aktive Ausgestaltung der Zeitwertkontenkonzepte

Nachhaltig positiv: für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Chancen für Arbeitgeber

  1. Unternehmensattraktivität durch innovative Vergütungskomponenten verbessern
  2. Qualifizierte Mitarbeiter ans Unternehmen binden und motivieren
  3. Überlaufende Gleitzeitkonten abbauen
  4. Durchschnittsalter der Belegschaft senken
  5. Erfüllung der gesetzlichen Pflicht der Insolvenzsicherung gemäß FlexiGesetz II

Chancen für Arbeitnehmer

  1. Persönliche Lebensarbeitszeit flexibel planen und gestalten
  2. Zusätzliche Entgeltumwandlung
  3. Nachgelagerte Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  4. Insolvenzsicherung und Vererbbarkeit des Wertguthabens
  5. Übertragung oder Auszahlung des Wertguthabens bei Arbeitgeberwechsel

Weitere Informationen

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