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Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS

Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten und WhatsApp-Gruppen zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.

Klarstellung der DWS zum Thema Rüstungsinvestitionen in aktiv gemanagten Fonds, die nach Artikel 8 SFDR offenlegen

29.04.2025

    In einigen Medienberichten wurde zuletzt der Eindruck erweckt, dass die DWS ihre Fonds, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen, für Investitionen in den konventionellen Verteidigungssektor öffnet. Zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen diesbezüglich möchten wir Folgendes klarstellen:

    Wir öffnen unsere Fonds, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen und den “DWS ESG Investment Standard“-Filter anwenden, NICHT für Investitionen in Rüstungswerte.

    In einigen Medienberichterstattungen werden leider alle unsere aktiv gemanagten Fonds, die nach Artikel 8 SFDR offenlegen, damit gleichgesetzt, dass diese Fonds ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen tragen und entsprechend vermarktet werden. Das ist nicht korrekt.

    Die Offenlegung nach Artikel 8 SFDR bedeutet im Einklang mit den regulatorischen Vorgaben, dass über Ausschlüsse im Investmentuniversum, die im Verkaufsprospekt festlegt werden, Bericht erstattet werden muss.

    Deshalb unterscheiden wir bei den nach Artikel 8 SFDR offenlegenden aktiv gemanagten Fonds grundsätzlich zwischen solchen, die den „DWS Basic Exclusions“-Filter anwenden, und solchen, die ESG oder vergleichbare Begriffe im Namen führen und den „DWS ESG Investment Standard“-Filter anwenden.

    1. Fonds, die den „DWS ESG Investment Standard“-Filter anwenden und das Kürzel ESG oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen führen,werden entsprechend vermarket und fallen zukünftig in den Anwendungsbereich der „ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden“. Bei diesen Fonds investieren wir nicht in Unternehmen, die mehr als 5 Prozent des Umsatzes mit der Herstellung von Produkten und/oder der Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie generieren oder an der Produktion von Nuklearwaffen sowie Munition aus abgereichertem Uran beteiligt sind. Daran ändert sich auch nichts.
    2. Fonds, die den „DWS Basic Exclusions“-Filter anwenden und nicht das Kürzel ESG oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe im Namen haben, wenden andere Ausschlusskriterien für das Investmentuniversum an. Nur bei diesen Fonds haben sich die Filterkriterien geändert bzw. werden in Kürze geändert, wodurch Investitionen in Rüstungswerte möglich werden. Die Anpassungen beinhalten die Aufhebung folgender Einschränkungen:
      • Herstellung von Produkten und/oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie (Umsatzgrenze ≥ 10 Prozent)
      • Nuklearwaffen (keine Beteiligung)
      • Waffen aus abgereichertem Uran (keine Beteiligung)

    Diese Änderungen wurden bzw. werden im April/Mai 2025 umgesetzt. Sie treten für ein individuelles Sondervermögen mit dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungen der Verkaufsprospekte in Kraft.

    Wichtig ist: Investitionen in Hersteller von nach internationalen Konventionen kontroverser Waffen (beispielsweise Antipersonen-Minen, Streubomben, chemische und biologische Waffen) sind auch für diese Fonds weiterhin ausgeschlossen.

    Diese Änderungen im „DWS Basic Exclusions“-Filter stehen auch im Einklang mit den Änderungen im ESG Zielmarkkonzept der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), des Bundesverbands für Strukturierte Wertpapiere (BSW) und des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI).