Auf dieser Website finden Sie bestimmte Daten, welche die der DWS angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften an Wertpapierfirmen, die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID II“) und der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2017/565 vom 25. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II (gemeinsam als die „MiFID-II-Verordnungen“ bezeichnet) anbieten, geliefert haben oder an diese liefern werden. Die MiFID-II-Verordnungen treten zum 3. Januar 2018 in Kraft. Im Folgenden finden Sie einige Erläuterungen, die hilfreich für Sie sein können.
Auf dieser Website (URL: https://dws.com/de/mifid_emt) finden Sie bestimmte Daten in Bezug auf Investmentfonds, die von den der DWS Group („DWS“) angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften verwaltet werden und die durch Wertpapierfirmen vertrieben werden, die gemäß den MiFID-II-Verordnungen reguliert sind. Diese Daten werden im EMT-Format bereitgestellt, das nachfolgend eingehender beschrieben wird. Die DWS stellt diese Daten per EMT auf rein freiwilliger Basis zur Verfügung, also ohne aufsichtsrechtliche Verpflichtung hierzu, und ohne jedwede Zusage und/oder Zusicherung, dass die hierin enthaltenen Informationen irgendeinen besonderen Zweck erfüllen.
Das EMT (European MiFID Template) wurde von Produktherstellern, Vertriebsgesellschaften und den jeweiligen nationalen Verbänden in Europa als Mindeststandard zur Erfüllung der Anforderungen im Rahmen der MiFID-II-Verordnungen entwickelt. Die von der DWS auf dieser Website bereitgestellten Daten entsprechen Version 4.2 des EMT-Standards.
Die bereitgestellten Daten wurden wie folgt ermittelt:
Die DWS identifiziert für jeden von ihr verwalteten Investmentfonds einen Zielmarkt, der die Art von Kunde angibt, für dessen Anforderungen, Eigenschaften und Ziele der Investmentfonds kompatibel ist. Die DWS nutzt die folgende Liste mit Zielmarktkriterien („Zielmarktkriterien“) und Kategorien zur Beschreibung des Zielmarkts für einen Investmentfonds.
Kriterium | Kategorien | Beschreibung |
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Kundenkategorie |
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Kenntnisse und Erfahrungen |
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Finanzielle Verlusttragfähigkeit |
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Risikoindikator |
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Kundenziele und Kundenbedürfnisse |
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Anlagehorizont |
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Kriterium | Kategorien | Beschreibung |
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Vertriebsstrategie |
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Die MiFID II Anforderungen in Bezug auf den Kostenausweis zielen – sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene – auf eine steigende Kostentransparenz für Investoren ab. Nach Artikel 24 (4) (c) von MiFID II haben Wertpapierfirmen dem Kunden - sowohl auf Dienstleistungen als auch auf Produkte bezogen - sämtliche relevanten Kosten offenzulegen. Diese Kosten müssen sowohl ex ante (also vor dem Kauf durch den Kunden) als auch ex post aggregiert zur Verfügung gestellt werden. Die Offenlegung hat während der kompletten Haltedauer mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
Die DWS wird im Rahmen der Erfüllung der MiFID-II-Anforderungen folgende Kosteninformationen zur Verfügung stellen:
Bereitgestellte Angaben zu Kosten | Ex-ante-Daten
Ex-post-Daten
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*Ex-Post-Informationen werden im Laufe des Jahres 2018 bereitgestellt.
Ex-ante-Kosten und Ex-post-Kosten werden grundsätzlich auf Jahresbasis ausgewiesen. Ungeachtet der regelmäßigen jährlichen Aktualisierung können Informationen zu Ex-ante- und Ex-post-Kosten bisweilen auch während des Jahres aktualisiert werden, falls wesentliche Änderungen identifiziert werden.
Im Rahmen von MiFID II sind Wertpapierfirmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument zu ermitteln oder zu überprüfen und genauer zu bestimmen, je nach Sachlage. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt MiFID II neue Offenlegungspflichten in Bezug auf die Kosten ein, die sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene auf eine steigende Kostentransparenz für Anleger abzielen. Dementsprechend müssen Wertpapierfirmen dem Kunden sämtliche relevanten Kosten offenlegen, d. h. sowohl hinsichtlich der Anlagedienstleistung als auch hinsichtlich des Produkts.
Die DWS unterstützt diesen Prozess durch die Bereitstellung relevanter Daten in Bezug auf den Zielmarkt und die Kosten der relevanten von ihr verwaFlteten Produkte über das EMT für die Wertpapierfirmen, damit diese ihre eigene Beurteilung und Analyse aus der Sicht der mit dem Vertrieb betrauten Wertpapierfirma vornehmen und schließlich ihre neuen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen können.
Das ZIP-Archiv mit den Daten zu allen Fonds ist im oberen Teil der Webseite verfügbar.
Dateien für spezifische Fonds können auf der Dokumentensuchseite gefunden werden: Suche
Dateien für einzelne Fonds können auch aus dem ZIP-Archiv mit den Daten zu allen Fonds extrahiert werden. Mit einem Klick auf die rechte Maustaste können Sie sie herunterladen („Ziel speichern unter…“). Bitte geben Sie das gewünschte Verzeichnis an. Der Windows Explorer unterstützt in der Regel das ZIP-Format. Nach dem Herunterladen können Sie die Archivdateien entpacken. Anschließend haben Sie Zugriff auf die einzelnen Datendateien.
Sie können jeden Fonds und jede Anteilsklasse mithilfe der ISIN ermitteln, die Teil eines jeden Dateinamens ist. Bitte beachten Sie, dass die Dateinamen ziemlich lang sein können (ca. 60 Zeichen). Dementsprechend können unter Windows Probleme aufgrund komplexer Verzeichnisstrukturen auftreten. Es sind maximal 255 Zeichen für Datei- und Verzeichnisnamen zulässig.
Die einfachste Möglichkeit zu suchen besteht darin, die Suchfunktion durch Drücken von „Strg F“ aufzurufen. Daraufhin wird ein Suchdatenfeld im oberen Teil Ihres Bildschirms angezeigt, in das Sie die ISIN des Fonds eingeben können.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise, wenn Sie diese Website nutzen. Falls Sie mit den nachfolgenden wichtigen Hinweisen nicht einverstanden sind, besuchen Sie diese Website bitte nicht.
DWS ist der Markenname unter dem die DWS Group GmbH & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften ihre Geschäfte betreiben.
Diese Website enthält bestimmte Daten im Format „European MiFID Template“ („EMT“) in Bezug auf Investmentfonds der DWS, die für den öffentlichen Vertrieb registriert sind (nachstehend als „MiFID-II-Daten“ bezeichnet). Die MiFID-II-Daten werden von der DWS vor dem Hintergrund bestimmter neuer Offenlegungspflichten erstellt, die für Wertpapierfirmen ab dem 3. Januar 2018 gelten, insbesondere gemäß Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zu Märkten für Finanzinstrument („MiFID-II-Richtlinie“) und der Delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2017/565 vom 25. April 2016 zur Ergänzung der MiFID-II-Richtlinie (gemeinsam als die MiFID-II-Verordnungen“ bezeichnet).
Der Zweck der Bereitstellung der MiFID-II-Daten über das EMT besteht darin, jene Vertriebspartner zu unterstützen, die den Anforderungen gemäß den MiFID-II-Verordnungen entsprechen oder die entsprechende Konformität erlangen möchten (die „DWS-Vertriebspartner“). Die MiFID-II-Daten werden zudem auf Anfrage Anlegern oder potenziellen Anleger der jeweiligen Fonds (die „DWS-Anleger“) vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Verordnungen zur Verfügung gestellt, um dem Grundsatz einer fairen Behandlung der Anleger gerecht zu werden. DWS-Vertriebspartner und DWS-Anleger werden nachstehend als „empfangende Partei“ oder gemeinsam als „empfangende Parteien“ bezeichnet.
Wichtiger Hinweis: Die Bereitstellung von MiFID-II-Daten über EMT auf Anfrage durch die empfangende Partei stellt weder einen Vertrieb noch eine Anlageberatung im Hinblick auf einen Investmentfonds der DWS dar. Darüber hinaus werden mögliche Anlagebeschränkungen oder Vertriebsbeschränkungen für den jeweiligen Investmentfonds nicht berührt. Die DWS gestattet die Nutzung von MiFID-II-Daten ausschließlich für die in diesem Dokument genannten Zwecke.
Vorbehaltlich der Bedingungen einer separaten Vereinbarung, die die empfangende Partei möglicherweise mit der DWS eingegangen ist, werden die MiFID-II-Daten der empfangenden Partei unter den folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:
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